Organe der Stiftung

Gem. §5 (Stiftungsorganisation) der Satzung der Bürgerstiftung sind die Organe der Bürgerstiftung

• der Vorstand,

• der Stiftungsrat und

• die Stifterversammlung.

Die Mitglieder von Vorstand und Stiftungsrat werden in getrennten und geheimen Wahlgängen ermittelt. Vertretung ist zulässig. Vertreter können nur stimmberechtigte Personen sein. Gewählt ist derjenige, der fünfzig Prozent der abgegebenen Stimmen der anwesenden bzw. vertretenen Stimmberechtigten auf sich vereinigt.


Die Stifterversammlung besteht aus den Gründungsstiftern und aus den Zustiftern. 


Weiter Einzelheiten können Sie gerne der Satzung der Bürgerstiftung entnehmen.
Aktuell (Stand 08.11.2022) sind die Organe der Bürgerstiftung wie folgt besetzt:

- Vorstand -

Herr Dr. Heribert Mertens (Vorsitzender)

Herr Dr. Benjamin Fadavian (Stellvertretender Vorsitzender)

Frau Heike Navrath

Herr Peter Quadflieg

Herr Dr. Oliver Steffens

(sitzend Heike Navrath, dahinter v.l.n.r. Dr. Oliver Steffens, Dr. Benjamin Fadavian, Heinz-Peter Quadflieg, Dr. Heribert Mertens. Foto: Martina Mertens)

 

-Stiftungsrat- 

Franz-Josef Capellmann

Thomas Dautzenberg

Oliver Fürpeil

Gabriele Germsek

Bernd-Leo Kaever

Christina Keusch-Hilgers

Stephan Noth

Hans-Leo Ortmanns

Herbert Pagel

Peter Waliczek

sowie fünf Mitglieder des Stadtrates:

- Dr. Manfred Fleckenstein (Vertreter: Wolfgang Goebbels) (SPD)

- Kai Baumann (Vertreter: Gabriele Spiertz) (CDU)

- Daniel Reinartz (Vertreterin: Katharina Herzner) (Bündnis 90/Die Grünen)

- Christoph Pontzen (Vertreter: Uli Rennen) (FDP)

- Bruno Barth (Vertreter: Roxanna Shad) (UBL)

- Satzung Bürgerstiftung Stand 27.03.2019

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