„Die Bürgerstiftung Herzogenrath will dem Gemeinwohl dienen, das Gemeinwesen der Stadt stärken und Kräfte der Innovation mobilisieren."
-Erster Absatz unserer Satzung
Die Bürgerstiftung
(sitzend Heike Navrath, dahinter v.l.n.r. Dr. Oliver Steffens, Dr. Benjamin Fadavian, Heinz-Peter Quadflieg, Dr. Heribert Mertens. Foto: Martina Mertens)
Organe der Stiftung
Gem. §5 (Stiftungsorganisation) der Satzung der Bürgerstiftung sind die Organe der Bürgerstiftung
• der Vorstand,
• der Stiftungsrat und
• die Stifterversammlung
Die Mitglieder von Vorstand und Stiftungsrat werden in getrennten und geheimen Wahlgängen ermittelt. Vertretung ist zulässig. Vertreter können nur stimmberechtigte Personen sein. Gewählt ist derjenige, der fünfzig Prozent der abgegebenen Stimmen der anwesenden bzw. vertretenen Stimmberechtigten auf sich vereinigt.
Die Stifterversammlung besteht aus den Gründungsstiftern und aus den Zustiftern.
Weiter Einzelheiten können Sie gerne der Satzung der Bürgerstiftung entnehmen.
Vorstand
Dr. Heribert Mertens
Vorsitzender
Dr. Benjamin Fadavian
Stellv. Vorsitzender
Stiftungsrat
Dr. Oliver Steffens
Heinz-Peter Quadflieg
Heike Navrath