„Die Bürgerstiftung Herzogenrath will dem Gemeinwohl dienen, das Gemeinwesen der Stadt stärken und Kräfte der Innovation mobilisieren."

-Erster Absatz unserer Satzung

Die Bürgerstiftung

Vorstand

(sitzend Heike Navrath, dahinter v.l.n.r. Dr. Oliver Steffens, Dr. Benjamin Fadavian, Heinz-Peter Quadflieg, Dr. Heribert Mertens. Foto: Martina Mertens)

Organe der Stiftung

Gem. §5 (Stiftungsorganisation) der Satzung der Bürgerstiftung sind die Organe der Bürgerstiftung

• der Vorstand,

• der Stiftungsrat und

• die Stifterversammlung

 

Die Mitglieder von Vorstand und Stiftungsrat werden in getrennten und geheimen Wahlgängen ermittelt. Vertretung ist zulässig. Vertreter können nur stimmberechtigte Personen sein. Gewählt ist derjenige, der fünfzig Prozent der abgegebenen Stimmen der anwesenden bzw. vertretenen Stimmberechtigten auf sich vereinigt.

Die Stifterversammlung besteht aus den Gründungsstiftern und aus den Zustiftern.

Weiter Einzelheiten können Sie gerne der Satzung der Bürgerstiftung entnehmen.

Dr. Heribert Mertens

Vorsitzender

Dr. Benjamin Fadavian

Stellv. Vorsitzender

Stiftungsrat

 Dr. Oliver Steffens

Heinz-Peter Quadflieg

Heike Navrath

Franz-Josef Capellmann
Thomas Dautzenberg
Oliver Fürpeil
Gabriele Germsek
Bernd-Leo Kaever
Christina Keusch-Hilgers
Stephan Noth
Hans-Leo Ortmanns
Herbert Pagel
Peter Waliczek

Geschäftsberichte